RATGEBER · ERBSCHAFT

Geerbte Immobilie verkaufen.

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist selten nur eine wirtschaftliche Entscheidung — meist kommen organisatorische, familiäre und steuerliche Fragen zusammen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über den grundsätzlichen Ablauf.

Wenn mehrere geerbt haben: die Erbengemeinschaft

Haben mehrere Personen gemeinsam geerbt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Über den Verkauf der Immobilie kann die Erbengemeinschaft grundsätzlich nur gemeinsam entscheiden — ein einzelner Miterbe kann die Immobilie nicht allein verkaufen. Sind sich nicht alle einig, kann das den Verkauf erheblich verzögern. Eine frühzeitige, offene Abstimmung zwischen allen Beteiligten ist deshalb oft der wichtigste erste Schritt.

Wert und Verkaufszeitpunkt realistisch einordnen

Eine realistische Einschätzung des Immobilienwerts ist bei einer Erbschaft besonders wichtig — sie ist Grundlage für den Verkaufspreis, kann aber auch für die Aufteilung unter den Erben oder für steuerliche Fragen relevant sein. Ob eine sofortige Vermarktung oder eine Sanierung vor dem Verkauf sinnvoller ist, hängt vom Zustand der Immobilie, der Marktlage und den Zielen der Erbengemeinschaft ab.

Steuerliche Aspekte im Überblick

Zwei steuerliche Fragen tauchen beim Verkauf einer geerbten Immobilie besonders häufig auf:

  • Spekulationssteuer

    Für die Zehnjahresfrist bei privaten Immobilienverkäufen zählt in der Regel der Erwerbszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall selbst. Ob im konkreten Fall Spekulationssteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab.

  • Erbschaftsteuer

    Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und von den geltenden Freibeträgen ab. Die genauen Beträge und Regelungen sollten mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfiehlt sich der Rat eines Steuerberaters oder Fachanwalts.

Grundsätzlicher Ablauf beim Verkauf

  1. 01

    Klärung innerhalb der Erbengemeinschaft

    Einigkeit über Verkaufsabsicht, Zeitpunkt und weiteres Vorgehen herstellen.

  2. 02

    Unterlagen zusammentragen

    Erbschein, Grundbuchauszug und vorhandene Objektunterlagen sichten.

  3. 03

    Realistische Bewertung

    Marktorientierte Einschätzung als Grundlage für Preis und Aufteilung.

  4. 04

    Vermarktung & Verkauf

    Wie bei jedem Immobilienverkauf, abgestimmt auf Immobilie und Situation.

  5. 05

    Notar & Aufteilung

    Notarielle Abwicklung und Aufteilung des Erlöses unter den Erben.

Häufige Fragen zur geerbten Immobilie

Kann ein Miterbe allein verkaufen?

Nein. Solange eine Erbengemeinschaft besteht, ist für den Verkauf der Immobilie grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?

Dann kann sich der Verkauf verzögern oder es müssen rechtliche Wege geprüft werden. Eine frühzeitige, offene Abstimmung hilft, das zu vermeiden.

Fällt beim Verkauf immer Spekulationssteuer an?

Nicht zwingend — das hängt unter anderem vom Erwerbszeitpunkt des Erblassers und der Nutzung der Immobilie ab. Eine individuelle steuerliche Prüfung ist sinnvoll.

Persönliches Gespräch

Sie stehen vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie?

Ein persönliches Gespräch kann helfen, Situation und nächste Schritte zu ordnen.

Immobilie einschätzen lassen